Die Johannes Kepler Privatschulen betreiben ein einzügiges Gymnasium und eine einzügige Realschule, beide staatlich anerkannt. Sie stehen allen Schülern offen, unabhängig von Nationalität, Religionszugehörigkeit, sozialer Herkunft und Finanzkraft der Eltern. Dazu ist eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung des Schulbetriebs notwendig. Die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg decken nicht alle Kosten des Schulbetriebs. Um den Gesamtetat zu finanzieren und damit den Schulbetrieb und das Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten, muss die Schule von den Eltern ein Schulgeld/Elterngeld erheben. Zusatzleistungen und Mittagsverpflegung sind dabei optional. Zahlungspflichtige Eltern mit geringem Einkommen können einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung stellen. Es gehört zu unserem Grundsatz, die Aufnahme eines Kindes nicht an finanziellen Gründen scheitern zu lassen.
*Kostenübernahme für das Mittagessen:
Für berechtigte Familien kann das Essensgeld über das Programm „Bildung und Teilhabe (BuT)“ vollständig übernommen werden (z. B. bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag).
Familien mit mehreren Kindern profitieren von unserer Geschwisterregelung:
Für das zweite Kind einer Familie wird das Schulgeld vollständig ermäßigt.
Es fallen lediglich Kosten für Zusatzleistungen / Ganztagsbetreuung (75 €/Monat) sowie für die Mittagsverpflegung (75 €/Monat) an.
Ab dem dritten Kind werden weder Schulgeld noch Zusatzleistungen berechnet.
Zum Start in Klasse 5 heißen wir unsere neuen Schülerinnen und Schüler herzlich willkommen.
Im ersten Schuljahr wird das Schulgeld vollständig ermäßigt.
Es ist lediglich ein Elternbeitrag von 150 € pro Monat zu entrichten
(inkl. Betreuung und Verpflegung – entsprechend dem Beitragssatz für ein Zweitkind).
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann im ersten Schuljahr ein zusätzlicher Leistungsbonus gewährt werden.
Wir vergeben Stipendien für engagierte und motivierte Schülerinnen und Schüler.
Bei sehr guten Leistungen im Abschlusszeugnis der 4. Klasse
(Ø bis 1,9 in den Hauptfächern) entfällt der Beitrag für die Zusatzleistungen.
Die Familie zahlt dann nur noch das Essensgeld.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Die Prüfung erfolgt automatisch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens.
Nach der 5. Klasse kann auf Grundlage der Leistungen im jeweiligen Jahreszeugnis ein Stipendium vergeben werden. Bei einem Notendurchschnitt in den Hauptfächern bis 1,5 wird ein 100-%-Stipendium und bis 1,7 ein 50-%-Stipendium auf Schulgeld und Zusatzleistungen gewährt.
Die Mittagsverpflegung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Ein Anspruch auf eine dauerhafte Förderung besteht nicht.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die bereits in Klasse 5 an unserer Schule aufgenommen wurden und zu Beginn ein Stipendium erhalten haben.
Bei schwerwiegenden Verhaltensproblemen oder Verstößen gegen die Schulordnung kann ein gewährtes Stipendium widerrufen werden.
An den Johannes-Kepler-Privatschulen schaffen wir eine Lernumgebung, in der Kinder ihre Fähigkeiten entfalten, Verantwortung übernehmen und Schritt für Schritt ihren eigenen Bildungsweg gestalten.
Pro Klasse planen wir in der Regel mit bis zu 20 Schülerinnen und Schülern, um eine persönliche Lernatmosphäre und individuelle Förderung zu gewährleisten. In Einzelfällen kann die Klassengröße, beispielsweise durch Wiederholer, geringfügig darüber liegen.
Da die verfügbaren Plätze begrenzt sind, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung zu einem persönlichen Beratungsgespräch.
Beratungstermin direkt über das Formular vereinbaren → gleich hier per Formular Beratungstermin vereinbaren >>
Oder kontaktieren Sie unser Sekretariat:
📞 0721 – 354 1886
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Zur Anmeldung gehört die Vorlage